
Kircheneintritt – evangelisch werden
Unsere Tür in der Jakobusgemeinde steht jedem offen! Wir freuen uns sehr, wenn Menschen sich bewusst entscheiden, zu unserer Gemeinde zu gehören.
Wer aus der Kirche ausgetreten ist, kann wieder eintreten. Wer bisher einer anderen Kirche angehört, aber nun in die evangelische Kirche eintreten möchte, muss zuvor möglicherweise aus seiner bisherigen Glaubensgemeinschaft austreten. Den Austritt vollzieht man auf dem zuständigen Standesamt.
Schritte auf dem Weg zum Kircheneintritt
Wir treffen uns zu einem ersten Gespräch. Denn wir möchten Sie kennen lernen, auf Ihre Fragen eingehen, über die Kirche informieren. Uns ist es wichtig, dass Sie die Grundlagen des evangelischen Glaubens kennen und bejahen.
Dann müssen Sie nur noch ein Aufnahmeformular ausfüllen ... den Rest erledigen wir für Sie.
Die Aufnahme erfolgt entweder öffentlich im Gottesdienst oder gegebenenfalls im Stillen formlos, je nachdem, was Ihnen entspricht.
Sie haben Interesse
... dann wenden Sie sich bitte an unser Gemeindebüro:
☎ 0 70 71 / 94 35 340
pfarramt.tuebingen.jakobus@elkw.de
Übrigens bietet die landeskirchliche Wiedereintrittsstelle eine Möglichkeit, sich völlig unverbindlich zu informieren, unter der gebührenfreien Telefonnummer ☎ 0 800 813 813 8.
Weitere interessante Links zum Thema:
Ev. Landeskirche in Württemberg: Kircheneintritt
Ev. Kirche in Deutschland: Evangelisch werden
Ev. Kirche in Deutschland: Gute Gründe zum Kircheneintritt
Zur Jakobusgemeinde gehören
Sie fühlen sich bei uns wohl und sagen: "Hier möchte ich dazu gehören, das ist meine Gemeinde!"? Aber Sie sind konfessionslos, gehören einer anderen Konfession an oder wohnen nicht im Gemeindegebiet von Jakobus?
Wir heißen Sie herzlich Willkommen! Denn wir freuen uns über alle, die sich mit uns auf den Weg machen, Gottes Liebe zu feiern und in versöhnter Vielfalt Gemeinde zu leben.
Je nachdem, woher Sie kommen, sind unterschiedliche Schritte nötig, um Gemeindemitglied in Jakobus zu werden.
Sie sind evangelisch: Dann müssen Sie nur einen schriftlichen Antrag stellen (Antragsformulare erhalten Sie im Gemeindebüro, in der Kirche oder online zum Download: PDF). Den lassen Sie uns unterschrieben zu kommen. Den Rest erledigen wir für Sie.
Sie sind konfessionslos: In diesem Fall müssen Sie in die Evangelische Landekirche eintreten und sich danach umgemeinden lassen.
Sie gehören einer anderen Konfession an: Dann müssen Sie dort erst austreten (über das Standesamt). Danach treten Sie in die Evangelische Landeskirche ein und füllen Sie einfach das Antragsformular für die Umgemeindung aus.
Bitte beachten Sie, dass sie nach einem Umzug automatisch in Ihrem neuen Gemeindegebiet in der Kirchengemeinde gemeldet werden. Wenn Sie weiterhin Teil der Jakobusgemeinde bleiben wollen, müssen Sie sich (erneut) ummelden.
Zu Ihrer Information beim Ausfüllen des Antrages: Pfarrbezirksnummer der Jakobuskirchengemeinde Tübingen 1202421040. Unter www.gemeindefinder.de kann man die Pfarrbezirksnummern nachschlagen.
Sie haben weitere Fragen?
Dann freuen wir uns, wenn Sie uns anrufen oder schreiben.
Hier finden Sie das Formular für die Umgemeindung zum Download PDF.
Kontakt Gemeindebüro:
☎ 0 70 71 / 94 35 340
pfarramt.tuebingen.jakobus @ elkw.de